Qualifizierungschancengesetz
„Bis 2025 werden in etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden, aber gleichzeitig entstehen 2,1 Millionen neue Jobs. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können”, erklärte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales bei seiner Rede zum Qualifizierungschancengesetz.
Fit für die Zukunft mit dem Qualifizierungschancengesetz und Arbeit-von-morgen-Gesetz.
Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Der sprunghafte Fortschritt neuer Informations- und Kommunikationstechnologien fordert eine fortlaufende und systematische Aktualisierung der vorhandenen Kompetenzen. Das Gebot der Stunde ist daher, die Mitarbeiter in den Unternehmen bestmöglich zu qualifizieren und sie kontinuierlich weiterzubilden, gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels.
Lebenslanges Lernen ist aber auch für die Beschäftigten selbst unerlässlich, um berufliche Fähigkeiten zu erhalten, anzupassen, zu erweitern und sich damit fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu machen.
Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur gefördert.
Mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) sieht noch weitere Verbesserungen bei der Weiterbildung vor.
Wer wird gefördert?
Mit dem „Qualifizierungschancengesetz“, das zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) von qualifizierten Beschäftigten deutlich ausgeweitet. Bisher war die Förderung beschränkt auf geringqualifizierte und über 45-jährige Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben im Rahmen des Programm "WeGebAU" (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen).
Jetzt werden alle Ihre Mitarbeiter gefördert, unabhängig von deren Qualifikation, Alter oder der Unternehmensgröße,
- wenn sie berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder
- in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder
- wenn sie einen Engpassberuf ausüben, d.h. im dem Fachkräftemangel besteht.
Welche finanzielle Förderung gibt es?
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt teilweise oder vollständig die Weiterbildungskosten und zahlt Lohnkostenzuschüsse in Abhängigkeit von der Betriebsgröße.
Die Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung für Unternehmen nach dem Qualifizierungschancengesetz. Welche Förderung für Ihr Unternehmen individuell möglich ist, erfahren Sie von den Weiterbildungsberatern bei Ihrem Arbeitgeberservice bei der Agentur für Arbeit.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Förderung?
Damit eine Weiterbildung gefördert werden kann, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Weiterbildung umfasst mindestens 120 Stunden und vermittelt Wissen und Kenntnisse, die über rein arbeitsplatzbezogene und kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- Der Berufsabschluss des Teilnehmers und die letzte Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildung liegen mindestens vier Jahre zurück.
- Die Weiterbildungsmaßnahme und das Weiterbildungsinstitut, dass die Maßnahmen durchführt, müssen für die Förderung zugelassen sein (IT-Schulungen.com ist zugelassen)
- Die Weiterbildung findet außerhalb Ihres Betriebs, oder von einem zugelassenen Weiterbildungsinstitut - wie bspw. IT-Schulungen.com - innerhalb Ihres Betriebs, statt.
Interessiert? - Hier finden Sie geförderte IT-Schulungen: