Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der New Elements GmbH für Schulungen, Workshops, Raummieten für Kunden die nicht Verbraucher sind (Stand 08/2025)
1. Allgemeine Bestimmungen/ Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der New Elements GmbH (im Folgenden „NE“), insbesondere als Betreiberin der Portale IT-Schulungen.com, IT-Seminare.de, Qualiero.com, eSphere.de, educatia.de, im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn NE ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Einem formularmäßigen Hinweis des Kunden wird hiermit widersprochen.
Buchungen durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Mit Abgabe einer Buchung bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist und nicht als Verbraucher handelt. NE ist berechtigt, Verträge zu stornieren, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Kunde Verbraucher ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
Die Vorschriften des § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 und Satz 2 BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) finden keine Anwendung.
2. Anmeldung /Vertragsschluss
2.1 Buchung per Anfrage und Angebot
Anfragen – insbesondere über die von NE betriebenen Portale oder per E-Mail – stellen kein verbindliches Angebot des Kunden dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
NE übermittelt bei Interesse ein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin gesetzten Frist in Textform (z. B. E-Mail oder Fax) annimmt.
Angebote können ein ausdrücklich ausgewiesenes Platz-Kontingent enthalten und an mehrere Kunden adressiert sein. Die Zuteilung der im Angebot genannten Plätze erfolgt nach der Reihenfolge des Zugangs der Annahmeerklärungen bei NE; maßgeblich sind die von NE geführten Eingangsprotokolle. Gehen Annahmeerklärungen praktisch zeitgleich ein, ist NE berechtigt, nach billigem Ermessen zuzuteilen (z. B. Teilzusage) oder Ersatztermine bzw. Wartelistenplätze anzubieten. Mit Ausschöpfung des Kontingents erlischt die Bindung aus dem Angebot gegenüber später eingehenden Annahmeerklärungen; NE informiert unverzüglich und bietet auf Wunsch Ersatztermin bzw. erstattet bereits gezahlte Entgelte.
2.2 Buchung über Online-Formular (Direktbuchung)
Nach Absenden der Buchung erhält der Kunde zunächst eine automatisierte Eingangsbestätigung; diese stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst mit der nachfolgenden Buchungsbestätigung von NE zustande. Vor Absenden der Buchung werden dem Kunden alle wesentlichen Informationen (Seminarbezeichnung, Leistungsumfang, Termin, Preis, Stornierungsbedingungen) in einer Bestellübersicht angezeigt.
Die Platzvergabe erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge des Eingangs der Buchungen bei NE; maßgeblich sind die von NE geführten Eingangsprotokolle.
2.3 Allgemeines
Anmeldungen zu Zertifizierungstests müssen spätestens 5 Kalendertage vor dem Testtermin vorliegen.
Alle vertraglichen Mitteilungen, Rechnungen und Bestätigungen dürfen von NE elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Der Buchende versichert, zur Abgabe der Buchung für den genannten Rechtsträger vertretungsberechtigt zu sein.
3. Art und Umfang der Leistung
NE bietet offene Seminare sowie Einzel- und Firmenschulungen in eigenen Räumen oder in mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.
3.1 Offene Seminare
Offene Seminare sind grundsätzlich teilnehmeroffene Veranstaltungen, die von NE öffentlich beworben werden. Offene Seminare haben eine Mindest- und eine Höchstteilnehmerzahl; maßgeblich sind die Angaben im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung.
Bei Abweichungen zwischen der öffentlichen Beschreibung und dem im Rahmen einer Anfrage oder Buchung übermittelten konkreten Angebot ist ausschließlich der Inhalt des individuellen Angebots bzw. der Buchungsbestätigung maßgeblich.
Angaben in öffentlichen Beschreibungen/Werbematerialien dienen der Leistungsbeschreibung und stellen keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
3.2 Firmenschulungen und Einzeltrainings
Die Leistungsdetails werden einzelvertraglich festgelegt. Bei Schulungen in den Räumen des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur bereit, insbesondere Seminarräume inkl. notwendiger Ausstattung, technische Ausstattung, installierte Software und Hardware sowie erforderliche Zugriffsrechte. NE stellt auf Wunsch rechtzeitig vor Seminarbeginn eine Liste der notwendigen Voraussetzungen zur Verfügung.
3.3 Verpflegung
Gesondert vereinbarte Bewirtungspauschalen beinhalten in der Regel Heiß- und Kaltgetränke, Gebäck sowie ein warmes Mittagessen.
3.4 Teilnehmerzertifikat
Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.
3.5 Reise und Unterkunft
An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie die Buchung von Übernachtungen erfolgen in der Verantwortung des Kunden.
3.6 Zumutbare Leistungsänderungen / Subunternehmer
NE ist berechtigt, im zumutbaren Umfang Referenten zu wechseln, den Veranstaltungsort innerhalb desselben Ballungsraums zu verlegen, das Durchführungsformat (Präsenz/Online) oder den Ablaufplan anzupassen, sofern der Gesamtcharakter und der vereinbarte Leistungsumfang gewahrt bleiben. Der Einsatz von Subunternehmern (z. B. Dozenten) ist zulässig.
3.7 Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen; Hausordnung
Der Kunde/Teilnehmer ist verantwortlich, etwaige Teilnahme- oder Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen und erforderliche Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Teilnehmer haben die Hausordnung sowie Anweisungen des Lehrpersonals bzw. beauftragter Personen von NE zu beachten und alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigt.
3.8 Teilnehmerkapazität, Zuteilung und Warteliste (Offene Seminare)
Offene Seminare haben eine begrenzte Teilnehmerzahl. NE ist berechtigt, Buchungen über die Höchstteilnehmerzahl hinaus abzulehnen oder Teilzusagen (geringere Platzanzahl als bestellt) zu erteilen.
Gehen mehrere Buchungen nahezu zeitgleich ein und übersteigen die verfügbaren Plätze, erfolgt die Zuteilung nach der Reihenfolge der Eingänge; maßgeblich sind die von NE geführten Eingangsprotokolle. Nicht zugeteilte Buchungen werden auf Wunsch auf eine Warteliste gesetzt; NE bietet Ersatztermine an.
4. Stornierung, Absage
4.1 Form
Stornierungen müssen in Textform bei NE eingehen.
4.2 Beginn der Stornofrist
Die Stornofristen beginnen:
– bei Direktbuchung: am Tag des Zugangs der Buchungsbestätigung,
– bei Buchung per Angebot: am Tag des Zugangs der Annahmeerklärung des Kunden bei NE.
4.3 Offene Seminare
Verträge zu offenen Seminaren können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei in Textform (z. B. per E-Mail oder Fax) storniert werden.
Stornierungen, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens 7 Kalendertage vor Seminarbeginn eingehen, werden mit 50 % des Seminarpreises berechnet.
Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100 % des Seminarpreises berechnet.
NE akzeptiert jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
4.4 Firmenschulungen und Individualangebote
Individual-Angebote und Firmenschulungen können bis zu 21 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei in Textform storniert werden.
Stornierungen, die danach, jedoch spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des ersten Seminars eingehen, werden mit 50 % des Auftragswertes berechnet.
Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100 % des Auftragswertes berechnet.
Der Auftragswert umfasst alle im Angebot oder der Buchung vom Kunden bestätigten Seminare.
4.5 Komplettangebote
Bei Stornierung eines Komplettangebotes (gleichzeitige Buchung mehrerer Seminare) gelten die Stornofristen gemäß Ziff. 4.3 bzw. 4.4 mit folgender Maßgabe:
Die Fristen beziehen sich jeweils auf den ersten Tag des jeweiligen Seminars. Werden Seminare im Rahmen eines Pakets zu unterschiedlichen Beginnzeitpunkten gebucht, fällt eine Vergütung nur für das jeweils terminlich erste Seminar an, für das die Stornofrist nicht eingehalten wurde. Ist aufgrund der vorstehenden Regelungen ein Teil des Auftragswertes zu zahlen, entfällt die Rabattierung für das gesamte Paket. In diesem Fall ist neben der anteiligen Vergütung des bzw. der betroffenen, nicht fristgerecht stornierten Seminare der im Angebot oder in der Buchung ausgewiesene Rabatt als Entschädigung für den Mehraufwand der Paketerstellung und -abwicklung zusätzlich zu zahlen.
4.6 Raumvermietung
Bei Raumvermietungen müssen Rücktritte von bereits angemieteten Seminarräumen spätestens 14 Kalendertage vor Mietbeginn in Textform (z. B. per E-Mail oder Fax) bei NE eingehen. Bei späteren Stornierungen oder wenn die Mietsache ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht genutzt wird, werden 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.
4.7 Nachweis geringeren Schadens
Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.8 Rücktritt durch NE
NE behält sich im Falle höherer Gewalt den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend, Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, erhebliche Störungen öffentlicher Verkehrsmittel oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung des Seminars unzumutbar machen.
Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Nichterreichen der im Angebot oder in der Buchung genannten Mindestteilnehmerzahl oder bei unverschuldetem Ausfall des Referenten (z. B. Krankheit, Unfall) oder Ereignissen, die eine rechtzeitige Anreise erheblich verhindern, sofern bei der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
Das Rücktrittsrecht bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann nur bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ersten Seminartag ausgeübt werden; in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes.
Bereits gezahlte Seminargebühren werden unverzüglich erstattet, sofern kein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, sind – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7 – ausgeschlossen.
Die Rücktrittserklärung erfolgt in Textform an eine vom Kunden angegebene Kontaktadresse.
4.9 Sonderkonditionen
Hat NE Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nur für die im betroffenen Angebot konkret benannten Leistungen, und nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
4.10 Durchführungssicherheit
„Durchführungssicherheit“ ist eine freiwillige Servicekennzeichnung und keine Garantie im Rechtssinne. Sie weist auf eine hohe Wahrscheinlichkeit der Durchführung hin, ohne dass hieraus ein Rechtsanspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Termin abgeleitet werden kann.
4.11 Überbuchung
Kommt es trotz üblicher Sorgfalt zu einer Überbuchung, informiert NE den Kunden unverzüglich. Bereits geleistete Entgelte für nicht zugeteilte Plätze werden erstattet oder – nach Wahl des Kunden – auf einen Ersatztermin umgebucht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, sind – vorbehaltlich Ziffer 7 – ausgeschlossen.
5. Rechte an den Schulungsunterlagen
5.1 NE räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, dauerhaftes, unwiderrufliches und nicht übertragbares Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch begleitende Hilfsmittel wie elektronische Präsentationsdateien sowie zur Schulung verwendete Muster. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe der Schulungsunterlagen an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
5.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelvertrag.
5.3 Aufzeichnungen / Zugangsdaten
Ohne vorherige Zustimmung von NE sind Bild-, Ton- oder Screen-Aufnahmen der Veranstaltungen untersagt. Zugangsdaten zu Online-Schulungen und digitalen Unterlagen sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Direktbuchungen kann die Zahlung je nach angebotener Zahlungsart sofort bzw. zum im Bestellprozess ausgewiesenen Termin fällig werden; maßgeblich sind die Angaben im Bestellprozess und in der Buchungsbestätigung.
6.2 Gerät der Kunde in Verzug, werden eingehende Zahlungen zunächst auf bestehende Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste offene Forderung angerechnet.
6.3 Eine nicht von NE zu vertretende nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.
6.4 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Firmenschulungen vor Ort werden – sofern nicht anders vereinbart – zusätzlich erforderliche Reise- und Übernachtungskosten nach Aufwand berechnet.
7. Haftung / Nutzung von IT-Infrastruktur
7.1 Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden von NE, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars oder des Tests (siehe Ziffer 4.8 Rücktrittsrecht). NE haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). NE kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
7.2 Bei Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet NE nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber NE einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen wird NE zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann NE auf Wunsch des Kunden auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
7.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet werden darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer, Folgendes zu unterlassen:
– Das Veröffentlichen oder Abrufen von Inhalten, die gegen Datenschutz-, Persönlichkeits-, Urheber- oder Strafrecht verstoßen,
– beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische oder sexistische Äußerungen bzw. Darstellungen,
– das Ausprobieren, Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (z. B. Benutzerkennungen, Passwörter) und sonstiger Authentifizierungsmittel (z. B. Chip-/Magnetkarten),
– die Weitergabe und Zur-Verfügung-Stellung eigener Benutzerkennungen oder sonstiger Authentifizierungsmittel an Dritte. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem derartigen Fall aus Protokolldaten die Identität des jeweiligen Mitarbeiters/der jeweiligen Mitarbeiterin hervorgeht; jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch diesen Dritten wird dieser Person zugerechnet.
7.4 Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur insoweit zulässig, wie sie zur Beseitigung oder Minderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung erforderlich ist.
7.5 Teilnehmer dürfen keine eigenen Daten und Programme auf die von NE bereitgestellten Schulungsumgebungen (Rechner oder softwarebasierte Systeme) aufspielen.
Verursacht der Teilnehmer durch Zuwiderhandlung einen Schaden, behält sich NE die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
7.6 Der Kunde gewährleistet bei einer Schulung in seinen Räumlichkeiten und/oder mit von ihm bereitgestellter Schulungsumgebung, dass diese weder seine Produktivsysteme noch seinen Betrieb beeinflussen, insb. stören. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass der Kunde gewährleistet, dass die Schulung nicht auf Produktivsysteme stattfindet. Ebenso weist er die Seminarteilnehmer darauf hin, dass die in der Schulung verwendeten Daten oder Datenträger nicht von den Teilnehmern in Produktivsysteme eingespielt werden, ohne Prüfung durch die zuständigen Abteilungen des Kunden.
7.7 Nutzung von Hersteller-Services und -Materialien
Soweit im Rahmen der Schulung digitale Unterlagen, Schulungsumgebungen („Labs“), Prüfungs- oder Zertifizierungsportale, Badges oder sonstige Services von Drittanbietern (z. B. AWS, Linux Foundation, Microsoft, VMware) eingesetzt werden, erbringt NE insoweit lediglich eine Vermittlungs- oder Zugangsdienstleistung. NE übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Leistungen. Für Mängel oder Ausfälle solcher Leistungen haftet ausschließlich der jeweilige Drittanbieter. Ein Ausfall dieser Drittleistungen berechtigt nicht zur Minderung der von NE geschuldeten Vergütung, sofern NE ihre eigenen vertraglichen Leistungen wie vereinbart erbracht hat.
7.8 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichen Umfang. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von NE auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). NE behält sich den Einwand des Mitverschuldens vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren – außer in Fällen von Vorsatz oder Personenschäden – innerhalb von einem Jahr.
7.9 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
8. Datennutzung für Schulungsdurchführung und -organisation
Für die Durchführung und Organisation von Schulungen – einschließlich Online-Schulungen, digitaler Schulungsunterlagen, Schulungsumgebungen („LABs“), Prüfungen, Zertifizierungen, Badges und vergleichbarer Leistungen – können personenbezogene Daten der Teilnehmer (z. B. Name, E-Mail-Adresse) verarbeitet und – soweit für die Leistungserbringung erforderlich – an Dritte weitergegeben werden. Dies kann auch eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern außerhalb der EU/EWR beinhalten; solche Übermittlungen erfolgen unter Einsatz geeigneter Garantien gem. Art. 46 DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln). Einzelheiten zur Verarbeitung und zu möglichen Drittlandübermittlungen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter www.it-schulungen.com/datenschutz.html.
9. Sonstiges / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige, die dem wirtschaftlich Gewollten rechtlich am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von NE. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. NE ist berechtigt, auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.














