Die UfAB ist für öffentliche Auftraggeber ein zentraler Praxisleitfaden, wenn IT-Leistungen rechtssicher ausgeschrieben und Angebote nachvollziehbar bewertet werden sollen. Gerade bei Software, Cloud-Services, Managed Services oder Projektleistungen hilft sie dabei, fachliche Anforderungen in belastbare Vergabeunterlagen zu übersetzen. Wer IT-Beschaffungen standardisieren und revisionssicher gestalten will, kommt an der UfAB kaum vorbei.
Begriffserklärung: Was ist UfAB?
UfAB steht für „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“. Die aktuelle maßgebliche Fassung ist die UfAB 2018. Sie wurde unter Federführung der Zentralstelle für IT-Beschaffung des Beschaffungsamts des BMI vollständig überarbeitet, an die Rechtslage nach der Vergaberechtsreform angepasst und als Praxisleitfaden für IT-Beschaffungen veröffentlicht. Die bisherigen UfAB-Versionen sollten laut Beschaffungsamt nicht mehr angewandt werden.
UfAB Schulungen & Weiterbildungsempfehlungen
Wenn Sie UfAB in der Praxis gezielt einsetzen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Trainings bei www.IT-Schulungen.com.
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- IT-Vergabe in der Praxis anhand der UfAB (1 Tag)
Das Seminar vermittelt die praktische Anwendung der UfAB mit Fokus auf Kriterienkataloge, Gewichtung und Bewertungsmethoden. Es eignet sich besonders für IT-Beschaffer, Berater, Projektverantwortliche und Juristen, die Vergabeverfahren nachvollziehbar und standardisiert gestalten wollen.
Funktionsweise & technische Hintergründe
Die UfAB orientiert sich an den wesentlichen Phasen des Beschaffungsablaufs: Planung der Beschaffung, Design der Beschaffung und Durchführung des Vergabeverfahrens. Inhaltlich unterstützt sie unter anderem bei Vergabeakte, Auftragswertschätzung, Vergabeunterlagen, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, Gewichtung und der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Vergaberechtlich ist dabei entscheidend, dass das wirtschaftlichste Angebot über das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anhand vorab festgelegter Kriterien bestimmt wird.
Im IT-Kontext ist das besonders relevant, weil Anforderungen oft nicht rein produktbezogen beschrieben werden dürfen, sondern funktional, interoperabel und prüfbar formuliert werden müssen. Typische Kriterien sind etwa Integrationsfähigkeit, Sicherheitsniveau, Betriebsmodell, Service Levels, Migrationsfähigkeit oder Exit-Szenarien. Für EU-weite Verfahren kommt hinzu, dass eForms seit Oktober 2023 verpflichtend sind, was die digitale Bekanntmachung und Datenqualität weiter standardisiert.
Gute UfAB-Anwendung beginnt nicht bei der Wertungsmatrix, sondern bei einer präzisen, technologieoffenen Leistungsbeschreibung.
Anwendungsbeispiele in der Praxis
Typische Einsatzfelder sind die Beschaffung von Fachverfahren in Kommunen, Rahmenverträge für IT-Dienstleistungen, Cloud- und Rechenzentrumsleistungen, Cybersecurity-Services oder externe Projektunterstützung in Digitalisierungsprogrammen. In all diesen Fällen sorgt die UfAB dafür, dass Anforderungen, Eignungskriterien und Zuschlagskriterien sauber voneinander getrennt und dokumentiert werden. Das reduziert Nachfragen, Rügen und spätere Auslegungsstreitigkeiten.
Nutzen und Herausforderungen
Die UfAB verbessert Standardisierung, Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit. Sie hilft, Bewertungsmethoden transparent zu machen, Vergabeverfahren vergleichbarer aufzusetzen und Beschaffungsprozesse zwischen Fachbereich, Einkauf und Recht besser abzustimmen. Grenzen entstehen dort, wo Anforderungen instabil sind, Innovation schwer vorab beschreibbar ist oder Ausschreibungen zu schematisch formuliert werden. Dann drohen hoher Abstimmungsaufwand, unpassende Kriterien oder faktische Herstellerbindung.
Alternative Lösungen
Nicht jede IT-Beschaffung braucht dieselbe Methodik. Je nach Reifegrad des Vorhabens kommen unterschiedliche Ansätze infrage.
| Ansatz | Geeignet für | Stärken | Grenzen |
|---|---|---|---|
| UfAB-orientiertes Vorgehen | Öffentliche IT-Vergaben | Standardisiert, prüffest, gut dokumentierbar | Anpassung an Einzelfall nötig |
| Funktionale Ausschreibung | Komplexe Services, Transformationen | Mehr Lösungsfreiheit für Bieter | Höherer Bewertungsaufwand |
| Detail-Leistungsbeschreibung | Standardsoftware, Hardware, klarer Bedarf | Hohe Vergleichbarkeit | Weniger flexibel bei Innovation |
Fazit
Die UfAB ist für öffentliche IT-Beschaffung ein bewährter Ordnungsrahmen zwischen Vergaberecht, Technik und Wirtschaftlichkeit. Wer Anforderungen klar beschreibt, Kriterien sauber gewichtet und die UfAB methodisch richtig einsetzt, erhöht die Qualität von IT-Vergaben deutlich. Gerade deshalb bleibt eine gezielte UfAB Schulung für Vergabestellen, IT-Fachbereiche und Berater fachlich sinnvoll.
Ablauf
Die UfAB gliedert sich in mehrere Phasen, die den gesamten Ausschreibungsprozess von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur Bewertung und Vergabe abdecken. Diese Phasen sind:
1. Bedarfsanalyse und Vorbereitung der Ausschreibung
- Anforderungsermittlung: In dieser Phase wird der genaue Bedarf an IT-Dienstleistungen oder -Produkten ermittelt. Dies umfasst die Definition der funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen sowie die Festlegung von Mindeststandards.
- Markterkundung: Um sicherzustellen, dass die Anforderungen realistisch und marktgerecht sind, wird eine Markterkundung durchgeführt. Hierbei werden potenzielle Anbieter und deren Leistungen untersucht.
2. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
- Leistungsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen. Dies umfasst sowohl technische Spezifikationen als auch Anforderungen an die Dienstleistungsqualität.
- Vergabeverfahren: Auswahl des geeigneten Vergabeverfahrens (z.B. offene, nicht offene oder Verhandlungsverfahren) basierend auf den spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen.
- Vertragsbedingungen: Festlegung der vertraglichen Rahmenbedingungen, einschließlich Leistungskennzahlen (SLAs), Zahlungsmodalitäten und rechtlichen Bestimmungen.
3. Durchführung der Ausschreibung
- Bekanntmachung: Veröffentlichung der Ausschreibung auf den entsprechenden Plattformen, um eine breite Teilnahme zu gewährleisten.
- Bieterfragen und -antworten: Umgang mit Fragen der Bieter zur Ausschreibung und Bereitstellung klarer Antworten, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Angebotseinreichung: Entgegennahme und Verwaltung der eingereichten Angebote.
4. Bewertung der Angebote
- Formale Prüfung: Überprüfung der Angebote auf Vollständigkeit und Einhaltung der formalen Kriterien.
- Qualitative und quantitative Bewertung: Detaillierte Bewertung der Angebote basierend auf den zuvor festgelegten Kriterien. Dies kann eine Gewichtung verschiedener Faktoren wie Preis, Qualität, Innovationsgrad
- und Kundendienst umfassen.
5. Vergabe und Vertragsabschluss
- Entscheidung und Zuschlag: Basierend auf der Bewertung wird der wirtschaftlichste Anbieter ausgewählt und der Zuschlag erteilt.
- Vertragsverhandlungen: Falls notwendig, werden abschließende Verhandlungen geführt, um alle vertraglichen Details zu klären.
- Vertragsunterzeichnung: Formalisierung der Vereinbarung durch Unterzeichnung des Vertrags.
FAQs
Ist die UfAB rechtlich verbindlich?
Nein, sie ist kein Gesetz. In der Praxis ist sie jedoch ein etablierter Leitfaden, um IT-Vergaben rechtskonform, strukturiert und nachvollziehbar umzusetzen.
Für wen lohnt sich eine UfAB Schulung besonders?
Vor allem für öffentliche Auftraggeber, IT-Beschaffer, Vergabestellen, Projektleitungen, Berater und Juristen mit Bezug zu IT-Ausschreibungen.
Warum ist die Trennung von Eignung und Zuschlag so wichtig?
Weil nur so eine vergaberechtskonforme und transparente Wertung möglich ist. Die UfAB unterstützt genau diese saubere Strukturierung.
AutorArtikel erstellt: 29.07.2024
Artikel aktualisiert: 21.04.2026



