Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung zur Stärkung der operativen IT-Resilienz im Finanzsektor, die ab dem 17. Januar 2025 verpflichtend ist. Sie definiert einheitliche Anforderungen an das IT-Risikomanagement, die Cybersicherheit, die Meldung von Sicherheitsvorfällen sowie die Überprüfung und Kontrolle von Drittanbietern. Unternehmen müssen robuste Schutzmaßnahmen, kontinuierliche Überwachungssysteme und regelmäßige Sicherheitstests implementieren, um Cyberangriffe und IT-Ausfälle zu minimieren. DORA gilt für Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister sowie kritische IT-Dienstleister und setzt damit neue Standards für die digitale Sicherheit in der EU.
Welche Anforderungen stellt DORA?
DORA definiert fünf zentrale Anforderungen:
1. IT-Risikomanagement (Artikel 5-16 DORA)
Finanzunternehmen müssen ein robustes IT-Risikomanagement implementieren, um Cyberbedrohungen zu minimieren. Dazu gehören:
- Governance & Strategie: Klare Verantwortlichkeiten für IT-Risiken auf Führungsebene.
- Identifikation von IT-Risiken: Regelmäßige Risikoanalysen und Bedrohungsbewertungen.
- Schutzmaßnahmen: Firewalls, Verschlüsselung, Netzwerksegmentierung und Zugriffskontrollen.
- Überwachung & Detektion: Kontinuierliches Monitoring von Systemen und Anomalieerkennung.
- Reaktions- und Wiederherstellungspläne: Notfallstrategien zur schnellen Wiederaufnahme des Betriebs nach Cyberangriffen.
2. Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen (Artikel 17-23 DORA)
Unternehmen müssen alle wesentlichen Cybervorfälle innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens an die zuständigen Behörden melden.
- Fristen & Meldepflichten:
- Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung.
- Detaillierte Folgeberichte innerhalb von 72 Stunden mit Analyse der Ursachen.
- Abschlussbericht nach einem Monat mit Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
3. Tests zur operativen Resilienz (Artikel 24-30 DORA)
Regelmäßige Penetrationstests und Schwachstellenanalysen sind vorgeschrieben, um Sicherheitslücken zu identifizieren.
- Anforderungen an Tests:
- Jährliche Threat-Led Penetration Testing (TLPT) für kritische Finanzunternehmen.
- Simulation von Cyberangriffen (z. B. Red-Teaming-Tests).
- Tests müssen von unabhängigen, zertifizierten Anbietern durchgeführt werden.
4. Risiko-Management für Drittanbieter (Artikel 31-39 DORA)
DORA schreibt strenge Regeln für die Zusammenarbeit mit Cloud-Providern, Software-Anbietern und IT-Dienstleistern vor.
- Anforderungen:
- Sorgfältige Auswahl von IT-Dienstleistern anhand von Risikoanalysen.
- Vertragliche Sicherheitsauflagen, z. B. Datenschutz, Zugriffsbeschränkungen und Auditrechte.
- Notfallpläne für IT-Ausfälle von Drittanbietern.
- EU-Aufsicht über kritische Drittanbieter (z. B. große Cloud-Anbieter wie AWS, Microsoft Azure, Google Cloud).
5. Informationsaustausch & Zusammenarbeit (Artikel 40-44 DORA)
Finanzunternehmen sollen Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle untereinander austauschen.
- Ziele:
- Gemeinsame Verteidigungsstrategien gegen Cyberangriffe.
- Schnellere Identifikation neuer Bedrohungen.
- Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems für Cyberrisiken.
Wer ist von DORA betroffen?
DORA gilt für alle regulierten Finanzunternehmen in der EU, darunter:
- Banken, Sparkassen, Kreditinstitute
- Versicherungen und Rückversicherungen
- Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal, Stripe)
- Investmentgesellschaften, Wertpapierfirmen
- Kryptodienstleister
- Börsen, Handelsplattformen
- Ratingagenturen
Auch IT-Dienstleister sind betroffen, wenn sie kritische Services für Finanzinstitute bereitstellen, z. B.:
- Cloud-Anbieter (AWS, Azure, Google Cloud)
- Zahlungsnetzwerke (Visa, Mastercard)
- IT-Sicherheitsunternehmen
- Softwareanbieter für Bankensysteme
Vorteile und Herausforderungen von DORA
Vorteile:
✅ Einheitliche Cybersicherheitsstandards für den gesamten EU-Finanzsektor
✅ Höhere Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und IT-Ausfälle
✅ Verbesserte Transparenz und Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle
✅ Striktere Kontrolle von IT-Dienstleistern und Cloud-Anbietern
Herausforderungen:
❌ Hoher Umsetzungsaufwand für Finanzunternehmen (neue Prozesse, Compliance-Anpassungen)
❌ Kosten für regelmäßige Penetrationstests und IT-Sicherheitsaudits
❌ Abhängigkeit von Drittanbietern – höhere Anforderungen an Cloud-Provider
❌ Komplexe Meldepflichten mit engen Fristen
Fazit: Wie sollten Unternehmen auf DORA reagieren?
DORA ist eine der umfassendsten EU-Vorgaben zur IT-Sicherheit im Finanzsektor. Unternehmen sollten jetzt handeln, um bis Januar 2025 die Anforderungen zu erfüllen. Wichtige Schritte sind:
- Aufbau eines IT-Risikomanagement-Frameworks
- Einführung von automatisierten Überwachungs- und Erkennungssystemen
- Regelmäßige Security-Tests und Penetrationstests durchführen
- Überprüfung und Anpassung von Verträgen mit IT-Drittanbietern
- Schulungen für Mitarbeiter zu Cybersecurity & Notfallmanagement
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Autor: Florian Deinhard,
Februar 2025