Das KOMPASS-Programm bietet Solo-Selbstständigen in Deutschland eine einzigartige Unterstützung:
Gefördert werden 90 % der Nettokosten für ausgewählte Weiterbildungsmaßnahmen. Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu stärken, zukunftsfähig zu machen und Sie optimal auf die Anforderungen des Marktes vorzubereiten.
Wer kann das KOMPASS-Programm nutzen?
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die:
- Seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind.
- Maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen.
- Ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
Nutzen Sie den Schnell-Check, um in nur 30 Sekunden herauszufinden, ob Sie förderberechtigt sind. (Ist auf Kompass – Muss aber nicht sein – siehe voraussetzungen)
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Kurse, die:
- Mindestens 20 Stunden umfassen.
- Innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.
- Themen wie Betriebswirtschaft, digitale Kompetenzen, methodisches Know-how oder branchenspezifische Fachkenntnisse abdecken.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kurse, die für Ihre Weiterentwicklung in Frage kommen, d.h. welche Weiterbildungen gefördert werden und wie du sie beantragst: https://www.vgsd.de/kompass-foerderung/
So funktioniert der Antragsprozess:
Beratung: Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle. (Siehe Liste – Anhang)
Antragstellung: Nach erfolgreicher Beratung stellen Sie den Förderantrag.
Durchführung: Buchen und bezahlen Sie die Weiterbildung zunächst selbst.
Erstattung: Nach Abschluss der Maßnahme werden 90 % der Nettokosten erstattet.
Wichtige Hinweise:
- Vorfinanzierung: Die Kosten müssen vorerst vollständig getragen werden. Die Rückerstattung erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme.
- Bearbeitungszeit: In der Regel beträgt die Dauer bis zur Erteilung des Gutscheins 2–4 Wochen, abhängig von der Auslastung der gewählten Anlaufstelle.
Alternativ können Sie die Zeit bis zur Rückerstattung mit einem Mikrokredit überbrücken.
Warum die Wahl der richtigen Anlaufstelle wichtig ist
Sie können frei entscheiden, welche Anlaufstelle Sie kontaktieren.
Tipp: Fragen Sie im ersten Gespräch nach der Bearbeitungszeit. Manche Stellen sind stärker ausgelastet als andere.
Eine vollständige Liste der Anlaufstellen finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Das KOMPASS-Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) verantwortet.
Anlaufstellen beim Europäischer Sozialfonds für Deutschland : https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_anlaufstellen.html
Hier finden Sie die Liste der Anlaufstellen und hier die betreffenden FAQ.