
Seit dem 1.9.2009 gilt die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetz. Wichtige Neuerungen gibt es im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung, Mitarbeiterdaten, Werbedaten und der Sanktionierung von Verstößen gegen den Datenschutz. Sie werden mit den Neuerungen vertraut gemacht und erhalten Hinweise zur praxisorientierten Umsetzung der Anforderungen.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Unternehmensleitung, Sicherheitsverantwortliche, Abteilungsleiter sowie alle an der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beteiligten Mitarbeiter.
Grundkenntnisse der datenschutzrechtlichen Anforderungen
Auftragsdatenverarbeitung - Vertragsgestaltung
Mitarbeiterdatenschutz
Werbedaten und das Listenprivileg
Scoring
Verpflichtungen der verantwortlichen Stelle
Neue Rechte des Datenschutzbeauftragten
Verschärfte Sanktionierungen
Übergangsregelungen


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